Mitteilungen des Sozialgerichts Hannover
Auf der folgenden Seite finden Sie coronabezogene Hinweise für Rechtssuchende mehr
Grußwort der Präsidentin
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, herzlich willkommen auf unserer Internetseite. mehr
Justizassistenz am Sozialgericht Hannover
Als erstes Bundesland bietet das Land Niedersachsen seit Mitte 2020 besonders qualifizierten Rechtsreferendarinnen und –referendaren im Rahmen einer Nebentätigkeit die Möglichkeit an, als Justizassistentinnen und – assistenten bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft tätig zu werden. mehr
Mediation beim Güterichter
Das Sozialgericht Hannover bietet seit 2004 Klägern, Rechtsanwälten und Behörden im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens neben der richterlichen Streitentscheidung und dem gerichtlichen Vergleich eine dritte Möglichkeit zur Beilegung ihres Konflikts an. mehr
Geschäftsverteilungsplan
Der Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeiten der einzelnen Kammern des Sozialgerichts Hannover mehr
Wegbeschreibung
Das Sozialgericht Hannover befindet sich seit dem 17. August 2015 im Hause des Fachgerichtszentrums Hannover, Leonhardtstr. 15 mehr
Bitte beachten Sie:
Mit Blick auf die derzeitige Situation (Corona) wird gebeten, vor einer persönlichen Vorsprache bei dem Sozialgericht Hannover telefonisch Rücksprache mit dem Sozialgericht zu halten. Dies ist wichtig, um vorab abzuklären, ob ein persönlicher Kontakt tatsächlich erforderlich ist. Des Weiteren kann dann geklärt werden, welche Unterlagen ggf. mitzubringen sind, um mehrfache Vorsprachen zu vermeiden.
Nutzen Sie bitte nach Möglichkeit Vordrucke und Formulare, die wir für Sie auf dieser Homepage im Bereich "Service" bereitgestellt haben.
Das Vorstehende gilt nicht, wenn Sie zu einem Termin ausdrücklich geladen wurden.
Sozialgericht Hannover
Leonhardtstr. 15
30175 Hannover
Telefon 0511 89750-0
Fax 05141 5937-31400
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:
Mo - Fr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 0511 89750-162
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.