Aktuelle Mitteilungen des Sozialgerichts Hannover
26.05.2022
Alle Anordnungen aufgrund der Hausordnung des Fachgerichtszentrums Hannover im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie sind aufgehoben.
Für Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher sowie Dritte entfällt die 3G-Regelung.
Für Verfahrensbeteiligte einer Gerichtsverhandlung und anderer Sitzungen entscheidet die Vorsitzende Richterin/ der Vorsitzende Richter über die Geltung einer 3G-Regelung. Neben den allgemeinen Maßnahmen der persönlichen Hygiene besteht im gesamten Gerichtsgebäude die Verpflichtung, eine medizinische Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Auf den Fluren im öffentlichen Bereich gilt ein Einbahnstraßensystem; besondere Wartebereiche sind ausgewiesen. In den Sitzungssälen sind Raumluftfilter in Betrieb.
Für Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher sowie Dritte gilt die 3G-Regelung. Für Verfahrensbeteiligte einer Gerichtsverhandlung und anderer Sitzungen entscheidet die Vorsitzende Richterin/ der Vorsitzende Richter über die Geltung einer 3G-Re-gelung. Neben den allgemeinen Maßnahmen der persönlichen Hygiene (Händehygiene, Husten- und Niesetikette, Mindestabstand 1,50 m) besteht im gesamten Gerichtsgebäude die Verpflichtung, eine medizinische Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Auf den Fluren im öffentlichen Bereich gilt ein Einbahnstraßensystem; besondere Wartebereiche sind ausgewiesen. In den Sitzungssälen sind Raumluftfilter in Betrieb.
10. Dezember 2021
Ab Montag, dem 13. Dezember 2021, besteht für alle Rechtsuchende, Besucherinnen und Besucher des Fachgerichtzentrums sowie Dritte (z. B. Handwerker) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes des Standards KN 95 / N 95 oder FFP2.
Darüber hinaus muss bei Betreten des Justizgebäudes der Impf- bzw. Genesenstatusnachweis oder eine Bescheinigung über die Durchführung eines negativen Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus – SARS-CoV2 vorgelegt werden (sogenannte 3G-Regelung). Die Bescheinigung des Arbeitgebers über einen unter Aufsicht geführten Selbsttest erfüllt diese Voraussetzung ebenfalls.
Für Verfahrensbeteiligte einer Gerichtsverhandlung oder einer anderen Sitzung entscheidet die Vorsitzende Richterin / der Vorsitzende Richter über die Geltung einer 3G-Regelung. Im Einzelfall können sitzungspolizeiliche Maßnahmen nach § 176 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - getroffen werden, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu sichern.
25. Januar 2021
Ab Mittwoch, dem 27. Januar 2021 besteht für alle Besucherinnen und Besucher des Fachgerichtszentrums Hannover die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (sogenannter OP-Masken oder Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2). Andere Mund-Nase-Bedeckungen sind nicht mehr zulässig.
1. Juli 2020
Mit Blick auf die Corona-Situation wird trotz der behördlich vorgenommenen Lockerungen weiterhin gebeten, vor einer persönlichen Vorsprache bei dem Sozialgericht Hannover telefonisch Rücksprache mit dem Sozialgericht zu halten. Dies ist wichtig, um vorab abzuklären, ob ein persönlicher Kontakt tatsächlich erforderlich ist. Des Weiteren kann dann geklärt werden, welche Unterlagen ggf. mitzubringen sind, um mehrfache Vorsprachen zu vermeiden.
Nutzen Sie bitte nach Möglichkeit Vordrucke und Formulare, die wir für Sie auf dieser Homepage im Bereich "Service" bereitgestellt haben.
Das Vorstehende gilt nicht, wenn Sie zu einem Termin ausdrücklich geladen wurden.
Für Besucherinnen und Besucher des Fachgerichtszentrums sowie die Verfahrensbeteiligten besteht Maskenpflicht.
Die Fachgerichtsbibliothek ist wieder geöffnet. Auch hier ist die Maskenpflicht zu beachten.
27. April 2020
Seit dem 27. April 2020 gilt im Fachgerichtszentrum Hannover für Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Neben der Verwendung von selbsthergestellten Alltags-Masken sind u.a. auch Halstücher / Schals zur Bedeckung von Mund und Nase zulässig.
Darüber hinaus haben alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte beim Verlassen des Justizgebäudes Auskunft über ihre Adressdaten sowie Uhrzeit und Grund ihres Aufenthaltes auf einem Kontaktformular anzugeben. Diese Angaben dienen der besseren Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten und werden im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage der Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 lit d) Datenschutzgrundverordnung – DSGVO -.
Die Auskunft wird verschlossen aufbewahrt und einen Monat nach Erteilung vernichtet.
Es wird empfohlen, das Kontaktformular auszudrucken und soweit wie möglich bereits ausgefüllt mitzubringen, so dass vor Ort nur noch die aktuellen Daten nachzutragen sind. Somit kann eine längere Wartezeit vermieden werden. Das Kontaktformular wird aber auch im Justizgebäude zur Verfügung gestellt.
30. März 2020
Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob ein Anliegen außerhalb einer anberaumten Verhandlung bei Gericht vor Ort vorgetragen werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden.
In dringenden Fällen ist das Sozialgericht Hannover während der Öffnungszeiten unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0511 / 89750 - 162.
Gegenwärtig können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Maskenpflicht