Die Entscheidung
Die Richterin / der Richter: „Nachdem der Sachverhalt in rechtlicher (und ggf. medizinischer) Hinsicht aufgeklärt ist und die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme und Darlegung ihres Standpunktes hatten, beraume ich in den meisten Fällen einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. mehr