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Die Entscheidung als Abschluss des Verfahrens

Ein Stapel gebundener Akten Bildrechte: SG Hannover

Die Entscheidung als Abschluss des Verfahrens

Die erste gerichtliche Instanz wird mit der Übersendung des Urteils beendet. In dem Urteil stellt die Richterin bzw. der Richter nochmals den streitgegenständlichen Sachverhalt dar (Tatbestand) und begründet dann das Urteil in den Entscheidungsgründen, so, wie es alle an der Entscheidung beteiligten mehr

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