Die Entscheidung als Abschluss des Verfahrens
Die erste gerichtliche Instanz wird mit der Übersendung des Urteils beendet. In dem Urteil stellt die Richterin bzw. der Richter nochmals den streitgegenständlichen Sachverhalt dar (Tatbestand) und begründet dann das Urteil in den Entscheidungsgründen, so, wie es alle an der Entscheidung beteiligten mehr

