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Die Entscheidung als Abschluss des Verfahrens

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Justiz allgemein

Die erste gerichtliche Instanz wird mit der Übersendung des Urteils beendet. In dem Urteil stellt die Richterin bzw. der Richter nochmals den streitgegenständlichen Sachverhalt dar (Tatbestand) und begründet dann das Urteil in den Entscheidungsgründen, so, wie es alle an der Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter gesehen haben.

Das Urteil schließt mit der Rechtsmittelbelehrung, aus der die Beteiligten ersehen können, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten sich noch ergeben, insbesondere der Hinweis auf die Zulässigkeit bzw. den Ausschluss der Berufung.

Nachdem das Urteil den Beteiligten übersandt worden ist und der Eingang von dort bestätigt wurde, wird die Akte entweder archiviert oder bei Einlegung von Rechtsmitteln an die nächste Instanz abgegeben.


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