Streitigkeiten bei der Feststellung von Behinderungen u.a.
Im Bereich des Schwerbehindertenrechts geht es in den meisten Streitigkeiten um die Feststellung des Grades der Behinderung bzw. der Merkzeichen. In Niedersachsen trifft diese Feststellung das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Wenn die Betroffenen mit der Entscheidung des Landesamtes nicht einverstanden sind, können sie gegen den Bescheid Klage vor dem Sozialgericht erheben. Beklagter ist in diesen Fällen das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Sehr häufig begehren die Kläger die Feststellung des Grades der Behinderung von 50, weil sie dann als Schwerbehinderte gelten. Zu den "Klassikern" auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts gehören auch die Streite über Zuerkennung von Merkzeichen "G", "aG" und "RF", weil diese Merkzeichen schwerbehinderte Menschen zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen berechtigen (z. B. kostenlose Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln, Benutzung von Parkplätzen für Schwerbehinderte, Befreiung von Rundfunkgebühren).