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Sozialhilfe

erste Seite Sozialgesetzbuch 12   Bildrechte: Sozialgericht Hannover
SGB XII

Die Angelegenheiten der Sozialhilfe (SO) sind im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt und umfassen verschiedene Hilfeleistungen. Im Einzelnen sind dies: Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Zuständig hierfür ist in Niedersachsen in der Regel der örtlichen Träger der Sozialhilfe (Sozialämter/Fachdienste für Soziales).

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