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Gesetzliche Krankenversicherung

erste Seite Sozialgesetzbuch 5   Bildrechte: Sozialgericht Hannover
SGB V
Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Ein Großteil der sozialgerichtlichen Verfahren im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Leistungsansprüche der Versicherten zum Gegenstand. Verfahrensbeteiligt ist in diesen Rechtstreitigkeiten die jeweilige Krankenkasse, deren Mitglied die Versicherte oder der Versicherte ist. Häufig vorkommende Streitigkeiten in diesem Bereich sind: Der Anspruch auf Kostenerstattung der Versicherten oder die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, oft auch die Frage, ob die Nutzung eines Arzneimittels über die arzneimittelrechtliche Zulassung hinaus erstattungsfähig ist. Des weiteren gehören hierzu der Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit einem Hilfsmittel, z.B. Rollstuhl, Prothese oder Hörgerät sowie die Gewährung von Krankengeld. Ein weiterer wesentlicher Teil sozialgerichtlicher Verfahren im Bereich der Streitigkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht sich auf Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen, insbesondere in Bezug auf die Vergütung erbrachter Leistungen im Rahmen von Krankenhausbehandlungen.
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