Vertragsarztrecht
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Im Folgenden finden Sie unsere Entscheidungen zum Vertragsarztrecht
- Arzt klagt gegen die Ablehnung eines 10%igen Zuschlages zu seinem Regelleistungsvolumen (RLV) für die Quartale 4/2009 und 1/2010 - Download
- Die Kläger wenden sich gegen Regresse wegen der Verordnung von Rezepturen (zur Vorbe-reitung von Koloskopien) sowie von Skalpellklingen, Teststreifen und Thermometerhüllen im Sprechstundenbedarf in Höhe von insgesamt 61.260,08 Euro in den Quartalen IV/2009 bis I/2011. - Download
- Honorarverteilung, Radiologen, Höhe von RLV und QZV, BAG-Zuschlag - Download
- Eine Regelung in der Abrechnungsanweisung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, die bei verspätet eingereichten Abrechnungen die Erhebung einer Gebühr vorsieht, ist rechtmäßig. - Download
- Eine Klage, mit der vor der Wahl die Feststellung begehrt wird, dass die Wahlordnung zur Wahl der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen rechtswidrig ist, ist unzulässig. Eine inhaltliche Überprüfung der Wahlordnung kann lediglich im Rahmen der im Wahlrecht selbst vorgesehenen Rechtsbehelfe erfolgen. - Download
- Die Bewertung der urologischen Grundpauschalen nach den EBM-Ziffern 26211 und 26212 in den Quartalen 2/2011 bis 4/2011 war rechtswidrig und musste auch unter Berücksichtigung des dem Bewertungsausschuss zustehenden Gestaltungsspielraums nicht mehr hingenommen werden. - Download
- EBM-Leistungen der Unterkapitel 1.7.5 (Empfängnisregelung), 1.7.6 (Sterilisation) und 1.7.7 (Schwangerschaftsabbruch) durften dem Regelleistungsvolumen zugeordnet werden. - Download
- fafdafd - Download
- 30.10.2013 Es ist nicht unzulässig, eine (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaft mit dem Ziel zu gründen, dem Wunschbewerber anstatt einem anderen Bewerber eine Praxisnachfolge nach § 103 Abs. 4 und 6 SGB V zu ermöglichen, wenn sowohl die alte als auch die neue (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaft wie vertraglich vereinbart praktiziert wird. - Download
- 30.10.2013 Auch für Genehmigungen von (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaften liegt eine Anfechtungsbefugnis anderer (Vertrags-)Ärzte vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass eine solche Genehmigung im Praxisnachfolgeverfahren im Hinblick auf die angemessene Berücksichtigung der Interessen der verbleibenden Partner iS von § 103 Abs 6 SGB 5 bei der Bewerberauswahl entscheidenden Einfluss auf die Entscheidung der Zulassungsgremien haben kann. - Download
- 05.10.2011 Disziplinarverfahren, Führen einer Praxisgemeinschaft als Gemeinschaftspraxis - Download
- 02.11.2011 - sachlich-rechnerische Berichtigung, Plausibilitätsverfahren, 03001 EBM - Download
- 08.08.2012 - Download