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Meilenstein in die digitale Zukunft – Das Sozialgericht Hannover führt erfolgreich die elektronische Akte ein

Das Sozialgericht (SG) Hannover als Niedersachsens größtes Sozialgericht hat im Rahmen des digitalen Wandels in der Justiz am 27. September 2023 erfolgreich das elektronische Aktensystem e2A (ergonomisch elektronischer Arbeitsplatz) eingeführt und damit auf die elektronische Akte umgestellt. Dadurch hat das SG Hannover einen Meilenstein für die fortschreitende Digitalisierung der Justiz gelegt.

Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Bundestag bereits im Jahr 2017 bestimmt, dass die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften spätestens ab dem 1. Januar 2026 verbindlich bundesweit elektronisch geführt werden.

Im Rahmen von mehrtägigen Schulungen wurden die Richterinnen und Richter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das neue Aktensystem vorbereitet. „Das Ende der Papierakte - es ist eine Zeitenwende in unserem Arbeitsalltag“, so die Präsidentin des SG Hannover Gabriele Beyer. Die Zusammenarbeit der Mitarbeitenden in den Serviceeinheiten mit den Richterinnen und Richtern wird sich deutlich verändern. Allen Beteiligten wird ein effizienteres Arbeiten ermöglicht. Durch die jederzeitige digitale Verfügbarkeit der Akte wird eine Verfahrensbearbeitung auch aus dem Homeoffice gewährleistet. Gabriele Beyer dankte allen Richterinnen und Richtern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SG Hannover für ihr großes Engagement und ihren Einsatz, an der Einführung der e-Akte weit vor der Frist des 01. Januar 2026 mitzuwirken und den weiteren Digitalisierungsprozess des SG Hannover dadurch voranschreiten zu lassen.

Für die Prozessbeteiligten wird sich durch die Einführung der e-Akte nichts verändern. Seit dem 01. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte bereits verpflichtet, Schriftsätze elektronisch einzureichen. Dazu wurden in dieser Übergangsphase bislang die elektronischen Schriftstücke ausgedruckt und zur Papierakte genommen. Diese Verfahren sollen auch – jedenfalls vorerst – als Papierakte fortgeführt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2023

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