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Aktenberg unscharf   Bildrechte: SG_Hannvoer

Die Urkundsbeamtin / der Urkundsbeamten des gehobenen Dienstes: „Im laufenden Verfahren kommt die Prozessakte aus ganz unterschiedlichen Gründen auf meinen Schreibtisch. Als Urkundsbeamtin des gehobenen Dienstes bin ich zuständig für die Festsetzung der Vergütung der Sachverständigen für im Verfahren eingeholte Gutachten, aber auch bzgl. der Vergütung der Dolmetscher, die ggf. bei der Untersuchung der Klägerin / des Klägers oder im Termin zur mündlichen Verhandlung anwesend sind. Die Ladung der jeweiligen Dolmetscher erfolgt ebenfalls durch mich.

Wenn in einem Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, kann der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vorschuss auf seine Vergütung bekommen. Die Festsetzung und Auszahlung dieses Vorschusses wird von mir vorgenommen. Ebenso überwache ich die Ratenzahlung im Prozesskostenhilfeverfahren, soweit Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt worden ist.

Auch nach Abschluss der Verfahren bin ich für die Aktenbearbeitung weiter zuständig und zwar im Rahmen des sich anschließenden Kostenfestsetzungsverfahrens sowie für die endgültige Festsetzung und Auszahlung der Vergütung des Rechtsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Im Kostenfestsetzungsverfahren stellt der Anwalt seinen Kostenantrag, dem Antragsgegner gebe ich dann Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn zwischen den Beteiligten keine Einigung über die Gebührenhöhe besteht, entscheide ich über die Höhe der Gebühren des Rechtsanwalts durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss.“

Ist im Termin zur mündlichen Verhandlung die Klägerin / der Kläger oder ein geladener Zeuge nicht erschienen und ist gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt worden, so bin ich für die zwangsweise Beitreibung von Ordnungsgeldern zuständig."

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