Die Rechtsantragstelle
Bei allen Gerichten, bei denen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin nicht vorgeschrieben ist, wird für die Beteiligten eine Rechtsantragstelle vorgehalten. Die Rechtsantragstelle ist mit einem Beschäftigten/einer Beschäftigten des Gerichts besetzt, welche/r für die Beteiligten, die ihre Klageschrift nicht selbst formulieren möchten, diese Arbeit erledigen. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Klage „zu Protokoll zu erklären“, das heißt, es wird genau das aufgeschrieben, was mündlich mitgeteilt wird.
Wenn eine Sache besonders dringlich ist, z. B. der Strom in Kürze, wegen rückständiger Energiekosten, abgestellt werden soll wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aufgenommen. Aber auch bei Verfahren die bereits bei Gericht anhängig sind können sogenannte Stellungnahmen durch die Rechtsantragstelle aufgenommen werden. Die aufgenommen Protokolle werden am Ende zusammen durchgesprochen und unterschrieben.
Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Es wird lediglich bei dem Formulieren des Klageschriftsatzes Hilfe geleistet. Wer sich an die Rechtsantragstelle wendet, muss sich deshalb darüber im Klaren sein, mit welchem Klageziel er den Rechtsweg beschreiten will. Erforderliche Unterlagen sollten in Kopie bereitgehalten werden.
Eine Klage kann auch durch die Rechtsantragstelle eines unzuständigen Gerichts aufgenommen werden. So kann beispielsweise die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Hannover eine Klage aufnehmen, die vor dem Sozialgericht Hildesheim erhoben werden soll.
Die Rechtsantragstelle ist montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung geöffnet. Telefonisch ist die Rechtsantragstelle während der Öffnungszeiten unter folgender Nummer zu erreichen: 0511 / 89750 – 162.