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Untätigkeit

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Ich habe einen Antrag gestellt, das Jobcenter, die Krankenkasse, das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung (Behörde) meldet sich aber nicht. Was kann ich tun?

Fragen Sie bei der Behörde an, was los ist. Warum ist noch keine Entscheidung getroffen? Fehlen Unterlagen, dann legen Sie diese umgehend vor. Setzen Sie eine angemessene Frist – mindestens eine Woche – für eine Nachricht darüber, was los ist. Sollte die Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Ihrem Antrag keinen Bescheid erlassen, können Sie „Untätigkeitsklage“ erheben und die Behörde so zwingen, einen Bescheid zu erlassen. Sie können Sie so aber nicht zwingen, einen für Sie positiven Bescheid zu erlassen. Die Klage sollte das letzte Mittel sein. Bevor Sie Klage erheben, sollten Sie auf jeden Fall noch einmal Ihre Behörde zur Erledigung auffordern.

Ich habe Widerspruch erhoben, das Jobcenter, die Krankenkasse, das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung (Behörde) erlässt keinen Widerspruchsbescheid. Was kann ich tun?

Fragen Sie bei der Behörde an, was los ist. Warum ist noch kein Widerspruchsbescheid erlassen? Fehlen Unterlagen, dann legen Sie diese umgehend vor. Setzen Sie eine angemessene Frist – mindestens eine Woche – für eine Nachricht über den Stand Ihres Verfahrens. Sollte die Behörde innerhalb von drei Monaten keinen Bescheid erlassen, können Sie „Untätigkeitsklage“ erheben und die Behörde so zwingen, einen Bescheid zu erlassen. Sie können Sie so aber nicht zwingen, einen für Sie positiven Widerspruchsbescheid zu erlassen. Die Klage sollte das letzte Mittel sein. Bevor Sie Klage erheben, sollten Sie auf jeden Fall noch einmal Ihre Behörde zur Erledigung auffordern.

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