Prozessbevollmächtigte
Benötige ich einen Anwalt vor dem Sozialgericht?
Nein. Sie können sich selbst vertreten. Erst vor dem Bundessozialgericht (BSG) besteht ein sogenannter „Anwaltszwang“.
Ich will mich wegen meiner Klage rechtlich beraten lassen, habe aber kein Geld dafür. Was kann ich machen?
Das Sozialgericht berät Sie nicht. Aber: Wenn Sie Mitglied im Sozialverband (SoVD), Verband der Kriegsversehrten (VdK) oder einer Gewerkschaft sind, sollten Sie sich erkundigen, ob diese Sie beraten und vor Gericht vertreten können. Die Mitgliedschaft beinhaltet häufig eine Art Rechtsschutzversicherung.
Bevor Sie einen Anwalt aufsuchen, können Sie sich einen sog. Beratungsschein besorgen. Die Beratung durch den Anwalt kostet Sie dann grds. 10,-- Euro. Den Rest übernimmt die Staatskasse. Den Beratungsschein erhalten Sie im Amtsgericht in ihrer Nähe. Weitere Infos dazu auf http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56725&_psmand=50