Rechtsmissbrauch
Was ist „rechtsmissbräuchliche“ Prozessführung?
Ein Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn Sie Ihre Klage weiterverfolgen, obwohl diese für jeden erkennbar offensichtlich keinerlei Aussicht auf Erfolg hat, bspw. weil die Klage unzulässig ist, sie die Klage erneut erheben oder sonstige Voraussetzungen fehlen. Ein Rechtsmissbrauch kann auch vorliegen, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie wissen, dass Ihre Klage keine Erfolgsaussicht hat, sie aber dennoch ein Urteil haben wollen. Rechtsmissbräuchlich ist es auch, wenn Sie das Gericht irreführen, indem Sie bspw. nicht die ganze Wahrheit sagen. Der zuständige Richter wird Ihnen in diesen Fällen einen entsprechenden Hinweis geben und Ihnen mitteilen, dass Ihnen, wenn Sie die Klage nicht zurücknehmen, Kosten auferlegt werden können. Diese Kosten betragen mindestens 150 Euro. Sie sind als klagende Partei in jedem Stadium des Verfahrens verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken.