Niedersachsen klar Logo

Eilverfahren

Meine Sache ist wirklich eilig. Ich habe kein Geld mehr, um mir etwas zu essen zu kaufen. Was kann ich machen?

Fragen Sie zunächst bei der Behörde an, was los ist. Könnte man Ihnen Lebensmittelgutscheine geben? Wenn das nicht hilft: Sie haben die Möglichkeit einen sogenanten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Das geht aber nur, wenn Sie zuvor erfolglos bei der Behörde einen Antrag auf Leistungen, auf Unterlassung einer Vollstreckung oder ähnliches gestellt haben. Vor Gericht müssen Sie deutlich machen, dass Sie bei der Behörde nicht weiterkommen, gegen welchen Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid oder Handlung der Behörde Sie sich wenden und warum Ihre Sache so eilig ist. Bitte legen Sie gleichzeitig alle wichtigen Unterlagen vor!

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln