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Akteneinsicht

Gerichtsakten als Stapel

Ich möchte wissen, was in meinen Akten steht. Wie kann ich Akteneinsicht nehmen?

Sie stellen einen Antrag bei Gericht. Wenn der Vorsitzende einverstanden ist, können Sie in die Gerichts- und Verwaltungsakten Einsicht nehmen. Eine Terminabsprache ist dafür erforderlich.

Kann ich mir aus der Akte Seiten kopieren?

Sie selbst dürfen sich keine Kopien machen. Kopien werden auf Ihren Wunsch von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Gerichts gefertigt. Sie müssten dafür 0,50 Euro pro Seite bezahlen.

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