Elektronischer Rechtsverkehr
Aufgrund der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen (Nds. ERVVO) vom 21.10.2011 (Nds. GVBl. S. 367) besteht seit dem 1. November 2015 die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Alle Verfahrensbeteiligte können nunmehr Klagen, Schriftsätze und Erklärungen auf elektronischem Weg bei allen niedersächsischen Sozialgerichten sowie dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einreichen. Fälschungs-sicherheit, Vertraulichkeit und Urheberschaft der übermittelten Daten werden durch eine vom Anwender zu verwendenden qualifizierten elektronischen Signatur sichergestellt.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Sozialgerichts Hannover ist unter der Adresse:
safe-sp1-1424933033933-015782853
zu erreichen.
Weiterführende Hinweise können Sie unter folgendem link abrufen:
Das Sozialgericht Hannover ist auch über De-Mail erreichbar:
sg-hannover@egvp.de-mail.de
Bitte benutzen Sie ausschließlich einen sicheren Übermittlungsweg oder EGVP zur Übersendung verfahrensrelevanter Dokumente in elektronischer Form.
Sichere Übermittlungswege sind:
- De-Mail,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach oder diesem entsprechende Postfächer,
- das besondere elektronische Behördenpostfach sowie
- (bisher nicht geregelte) bundeseinheitliche Übermittlungswege.
Wichtiger Hinweis: Die Einreichung von Schriftstücken durch Versendung einer gewöhnlichen Email ist weiterhin rechtsverbindlich nicht möglich.