Elektronischer Rechtsverkehr
Aufgrund der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen (Nds. ERVVO) vom 21.10.2011 (Nds. GVBl. S. 367) besteht seit dem 1. November 2015 die Möglichkeit der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Alle Verfahrensbeteiligte können nunmehr Klagen, Schriftsätze und Erklärungen auf elektronischem Weg bei allen niedersächsischen Sozialgerichten sowie dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einreichen. Fälschungs-sicherheit, Vertraulichkeit und Urheberschaft der übermittelten Daten werden durch eine vom Anwender zu verwendenden qualifizierten elektronischen Signatur sichergestellt.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Sozialgerichts Hannover ist unter der Adresse:
safe-sp1-1424933033933-015782853
zu erreichen.
Der elektronische Rechtsverkehr wird eröffnet durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Niedersachsen (Nds. ERVVO) vom 21.10.2011 (Nds. GVBL S. 367) in der jeweils aktuellen Fassung.
Seit dem 12.10.2023 steht mit dem „Mein Justizpostfach (MJP)“ ein kostenfreies Postfach als sicherer Übermittlungsweg zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz zur Verfügung. Weitere Informationen zum MJP finden Sie hier:
Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen finden Sie auf der Internetseite www.mj.niedersachsen.de des Niedersächsischen Justizministeriums. Dort finden Sie zum Beispiel nähere Hinweise und Erläuterungen, welche elektronischen Dokumente wie einzureichen sind und welche Voraussetzungen die elektronischen Dokumente dafür im Einzelnen erfüllen müssen.
Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht
Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.
Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa beA, eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.
Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.
Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Weitere wichtige Hinweise
Die Einreichung von Schriftstücken durch Versendung einer gewöhnlichen Email ist weiterhin rechtsverbindlich nicht möglich.
Der De-Mail-Dienst wurde zum 30. November 2024 eingestellt. Der Empfang und Versand von De-Mails von der und an die Justiz ist seit dem nicht mehr möglich.
Weiterführende Hinweise können Sie unter folgendem Link abrufen: