Besuch von Vertretern der Beratungsstelle für mobile Beschäftigte im Sozialgericht Hannover am 28. Mai 2018
Das an die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen angebundene und vom Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen sowie von der Region Hannover geförderte und finanzierte Projekt „Einrichtung von Beratungsstellen für mobile Beschäftigte in Mitte- und Südostniedersachsen und in der Region Hannover“ wurde zunächst im Jahre 2013 auf drei Jahre eingerichtet und war an zwei Standorten – darunter Hannover - vertreten. Der erfolgreichen Arbeit der engagierten Berater ist es zu verdanken, dass es seine Tätigkeit weiter fortsetzen konnte und nunmehr sehr präsent mit insgesamt vier Beratungsstellen in Niedersachsen (Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg) gut vertreten ist.
Kernaufgabe der Beratungsstellen ist die Informations- und Aufklärungsarbeit der mobilen Beschäftigten in Niedersachsen durch direkten Kontakt. Ihr Ziel der Einrichtung ist es, prekäre Arbeitsbedingungen der mobilen Beschäftigten zu bekämpfen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Arbeitnehmer aus ost- und südeuropäischen Ländern (Polen, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Urkraine u.a.), die in Deutschland Arbeit aufnehmen oder aufnehmen möchten. Die betroffenen Beschäftigten sind in der Regel der deutschen Sprache nicht oder nur in sehr geringem Umfange mächtig. Die Kenntnisse der jeweiligen Muttersprache der einzelnen Berater tragen dazu bei, die Rechte dieser Arbeitnehmer zu wahren und durchzusetzen. Dabei beraten sie in allen Branchen: es betrifft Arbeitnehmer im Bau, in der Transport- und Logistikbranche, in der Fleisch- und Geflügelindustrie, in der Landwirtschaft – verstärkt in der Sommer- und Herbstzeit -, in der Pflegebranche, in der Gebäudereinigungsbranche und auch im Künstler- und Schaustellergewerbe.
Die Beratung wird benötigt, um den Beschäftigten überhaupt Arbeitsverträge und eine soziale Absicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung usw.) zu ermöglichen, sie vor Scheinselbständigkeit, Verstößen gegen einzuhaltende Arbeitszeiten, Unter- oder auch Nichtvergütung, nicht hinnehmbaren Unterkunftseinrichtungen u.ä. mehr zu schützen. So fahren die Berater – zum Teil mit Medienbegleitung (z.B. NDR) – zu den Arbeitnehmern an die Arbeitsplätze, um sich vor Ort über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen zu informieren und die Arbeitgeber direkt damit zu konfrontieren.
Die Vernetzung der Beratungsstelle ist fester Bestandteil ihrer Tätigkeit. Die Zusammenarbeit erfolgt mit Behörden, Gewerkschaften, Rechtsanwälten, mit der Polizei und mit dem Hauptzollamt sowie mit sozialen Einrichtungen und anderen Institutionen, sowohl regional und niedersachsenweit als auch auf Bundesebene.