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Sozialgericht Hannover startet ins digitale Zeitalter

Erstmals Bild- und Tonübertragung aus dem Sitzungssaal


VPräsSG Gertich (Mitte) mit den ehrenamtlichen Richtern Herrn Sokolic und Herrn Horstmann   Bildrechte: SG Hannover
Auf der Richterbank: VPräsSG Michael W. Gertich (Mitte) mit den ehrenamtlichen Richtern Herrn Daniel Sokolic und Herrn Günther Horstmann

Am 25. Juni 2020 haben die 23. und die 63. Kammer des Sozialgerichts (SG) Hannover unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Michael W. Gertich erstmals unter Anwendung der Video-Konferenztechnik mündlich verhandelt. Mit dabei waren beim Startschuss als Bevollmächtigter auf Klägerseite Frank Rethmeier vom Sozialverband Deutschland (SoVD) und Peter Theuer als Vertreter des beklagten Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Die Videotechnik eröffnet den Richterinnen und Richtern des SG Hannover die Möglichkeit, mündliche Verhandlungen im Gerichtssaal auch ohne physische Anwesenheit der Prozessbeteiligten durchzuführen. Dabei werden die Prozessbeteiligten im Gerichtssaal, in dem die Richterinnen und Richter persönlich anwesend sind, auf den Großbildschirm zugeschaltet und können an der mündlichen Verhandlung, teilnehmen. Die Verhandlung wird in diesem Fall zeitgleich in Bild und Ton an den Aufenthaltsort und in den Gerichtssaal übertragen.

Die Entscheidung, ob Richterinnen und Richter von der gesetzlich eröffneten Möglichkeit, im öffentlichen Gerichtssaal per Video mündliche Verhandlungen durchzuführen, Gebrauch machen, obliegt im Rahmen ihrer richterlichen Unabhängigkeit ihnen selbst. Den Prozessbeteiligten wiederum steht es frei zu entscheiden, ob sie sich per Videoübertragung dazu schalten oder persönlich im Gerichtssaal verhandeln möchten.

Mit Blick auf die COVID-19-Pandemie werden strenge Abstands- und Hygieneregeln im Gericht eingehalten. Die Anwendung der Videokonferenztechnik bietet den Prozessbeteiligten die Gewähr, ohne Gefahr einer Infektion Gerichtstermine wahrnehmen zu können. In geeigneten Fällen wird durch Bereitstellung dieser Technik darüber hinaus Prozessbeteiligten und insbesondere auch Rechtsanwälten die Gelegenheit geboten, an gerichtlichen Verfahren ohne aufwändige Reisetätigkeit aus der eigenen Kanzlei heraus teilzunehmen.

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